Hier ist die unglaublich einfache offizielle Seite, die Ihnen sagt, unter welchen Bedingungen Sie in Ihrer aktuellen Situation in die Schweiz einreisen können:
https://travelcheck.admin.ch
Hier finden Sie eine praktische Online-Buchungsseite für COVID-Tests:
https://www.onedoc.ch/en/covid-testing-center/riddes
Der Schweizer Bundesrat hat heute die folgende Ankündigung gemacht und damit die in der letzten Woche in Kraft getretenen Quarantänebestimmungen aufgehoben (siehe unten):
https://www.bag.admin.ch/bag/en/home/das-bag/aktuell/medienmitteilungen.msg-id-86260.html
Einreise in die Schweiz: Aufhebung der Quarantäneregelung, strengere Testpflich
Ab Samstag, 4. Dezember, gibt es keine Länder mehr, die auf der Quarantäneliste stehen.
Um die Einreise der neuen Omicron-Variante weiterhin möglichst zu verhindern, gilt ab sofort für alle Einreisenden in die Schweiz ein strengeres Testregime. Diese Testpflicht gilt auch für Personen, die geimpft sind oder sich von der Krankheit erholt haben. Zusätzlich zu einem PCR-Test vor der Einreise muss zwischen dem vierten und siebten Tag nach der Einreise ein zweiter Test (PCR-Test oder Antigen-Schnelltest) durchgeführt werden. Mit diesem Test wird sichergestellt, dass infizierte Personen, die sich kurz vor oder während der Reise mit dem Virus angesteckt haben, erkannt werden.
Die Kosten für den Test müssen vom Reisenden getragen werden.
Nicht geimpften Drittstaatsangehörigen, die aus Risikoländern oder -regionen in den Schengen-Raum einreisen wollen, wird die Einreise in die Schweiz für kurzfristige Aufenthalte ohne Erwerbstätigkeit von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen verweigert - abgesehen von bestimmten Ausnahmen (Härtefälle). Dies betrifft in erster Linie den Tourismus und den Besuchsverkehr. Die Liste der Risikoländer und -regionen ist in Anhang 1 der COVID-19-Verordnung 3 aufgeführt. Sie wird unter Berücksichtigung der von der Europäischen Kommission herausgegebenen Empfehlungen für die Schengen-Staaten laufend aktualisiert.
Hier die aktuelle Liste in Anhang 1 der COVID-19-Verordnung 3, ab Seite 13 dieses Dokuments: https://fedlex.data.admin.ch/filestore/fedlex.data.admin.ch/eli/cc/2020/438/20201008/en/pdf-a/fedlex-data-admin-ch-eli-cc-2020-438-20201008-en-pdf-a.pdf
Liste der Länder und Regionen mit hohem Risiko Alle Staaten außerhalb des Schengen-Raums, mit Ausnahme von:
Andorra - Australien - Bulgarien - Kanada - Kroatien - Zypern - Georgien - Heiliger Stuhl - Irland - Japan - Monaco - Neuseeland - Rumänien - Ruanda - San Marino - Südkorea - Thailand - Tunesien - Uruguay
In der Schweiz gelten folgende aktualisierte Maßnahmen: